Eine Abmahnung ist grundsätzlich (auch außerhalb des Mietrechts) eine Maßnahme den Vertragspartner (Mieter) auf ein Fehlverhalten seinerseits aufmerksam zu machen. Mit der Abmahnung wird der Vertragspartner dazu aufgefordert sein Fehlverhalten zu unterlassen. Eine Abmahnung hat an für sich noch keine eigenständige Rechtswirkung, jedoch ist diese ein einigen Rechtsverhältnissen (Bsp. § 286 BGB) vorgesehen um eine andere Rechtswirkung zu erreichen. Auch kommt der Abmahnung eine Beweisfunktion zu, was Chancen auf eine wirksame fristlose Kündigung erhöht. Nur bei extremer Verletzung einer gewichtigen Pflicht aus dem Mietverhältnis ist die fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung möglich. Hierunter zählt unter anderem ein erheblicher Verzug mit der Mietzahlung.