Mit der Erteilung einer Baugenehmigung erteilt die jeweils zuständige Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde die Erlaubnis ein bestimmtes Bauvorhaben durchzuführen. Wann eine solche Baugenehmigung erforderlich ist regelt die jeweilige Bauordnung des Bundeslandes. So bedarf es in der Regel bei der Errichtung, Nutzungsänderung oder Abriss von "baulichen Anlagen", also solche die aus Baustoffen hergestellt und mit dem Erdboden verbunden sind, einer solchen baulichen Genehmigung. Zur Erteilung der Genehmigung kommt es einerseits darauf an, ob das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, also den Festsetzungen des Baugebietes nicht widerspricht (Welche Art von Immobilien dürfen hier gebaut werden?), und andererseits bauordnungsrechtlich zulässig ist, also keine Gefahren oder ähnliches von der Immobilie ausgehen.