Ein Energieausweis ist ein Dokument, welches Daten zur Energieeffizienz sowie zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes nachweisen (ausweisen) soll. Sinn und Zweck ist insbesondere der Schutz der Verbraucher, also der Mieter und Käufer, welche vor treffen der Miet- oder Kaufentscheidung die Energiedaten des Gebäudes in ihre Entscheidung mit einfließen lassen können. Der Energieausweis nennt also den Effizienzstandard eines Gebäudes. Gemäß § 16 Abs. 2 der Energiesparverordnung muss der Energieausweis spätestens bei Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden. Aber schon bei der Aufgabe einer Immobilienanzeige in den kommerziellen Medien müssen bestimmte Mindestangaben über den Energiestandard abgegeben werden. So muss zum Beispiel nach § 16a Abs. 1 EnEV die Art des Energieausweises, der Endenergiebedarf (oder auch Endenergieverbrauchswert), der wesentliche Energieträger für die Heizung, das Baujahr und die Effizienzklasse der Immobilie welche im Energieausweis ausgewiesen sind.