Möchte man den "Ertragswert" einer Mietimmobilie berechnen wird das sogenannte Ertragswertverfahren angewendet. Dieses Verfahren ist unter anderem ein Faktor für die gesamte <a href="/informationen-immobilien-wertermittlung-münchen.php">Wertermittlung</a> einer Immobilie. Das Ertragswertverfahren wird bei allen Ertragsobjekten, also Immobilien die Mieteinnahmen erwirtschaften angewendet, um von dem zu erwartenden Mietzins über mehrere Jahre auf den Wert der Immobilie zu schließen. Eine Berechnung des Immobilienwertes mittels Ertragswertverfahrens wird dann genutzt, wenn die nicht selbst genutzte Immobilie vor einer Veräußerung steht. Für eine selbst genutzte Immobilie (ohne Ertrag) findet das Ertragswertverfahren in der Regel keine Anwendung. Hier wird das sogenannte Vergleichswertverfahren genutzt. Genaue Vorschriften zur Berechnung des Ertragswertes eines Grundstücks, Miethauses, Mietwohnung oder Gewerbeimmobilie finden sich in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Insbesondere § 17 WertV regelt die Ermittlung des marktüblich erzielbaren Ertrags.