Grundbucheintrag

Im Grundbuch werden alle bestehenden Rechtsverhältnisse an einer Immobilie (Grundstück, Haus) eingetragen. So findet man im Grundbuch den Eigentümer, aber auch Hypotheken und sonstige Lasten wie Pfandrechte etc. die auf der Immobilie ruhen. Das Grundbuch dient jedoch nicht lediglich dazu, Eigentumsverhältnisse öffentlich darzulegen, sondern ist notwendiger Bestandteil des Erwerbsprozesses einer Immobilie. So wird das Eigentum nicht etwa durch Übergabe des Hausschlüssels übertragen, sondern durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch gemäß den §§ 873 ff. BGB.

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