Für Grundbesitz (Grundstücke und Gebäude), wird durch die Gemeinden eine Grundsteuer erhoben. Die Grundsteuer stellt eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen dar. Die Grundsteuer ist objektbezogen und bezieht sich auf den Wert eines Grundstückes einschließlich eventueller Bebauungen. Die Grundsteuer unterteilt sich in eine Grundsteuer A, welche für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird und die Grundsteuer B, welche alle sonstigen Immobilien erfasst. Der Hebesatz, welcher mit dem sog. „Grundsteuermessbetrag“ multipliziert wird, beträgt in München seit 2010 535 %. Die Grundsteuer wird in München jährlich in der Regel zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.