Der Grundsteuer steht eine Reform bevor: Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, für verfassungswidrig erklärt. Das Karlsruher Gericht hat insbesondere beanstandet dass die Werte der Bewertungsgrundlagen veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.
Bis Ende 2024 läuft noch eine Übergangsfrist, danach berechnet sich die Grundsteuer nur noch nach den Einheitswerten. Ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen. Für Bayern gilt dann ein wertunabhängiges Flächenmodell. Hiermit soll verhindert werden, dass die Grundsteuer automatisch ansteigt. Die Eigentümer müssen zum Zwecke der Berechnung der Grundsteuer bis zum 31. Oktober 2022 die Grundsteuererklärung bei den Finanzämtern abgeben.