Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur aktuellen Grundsteuererhbung soll ab 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden. Bis zum 31.1.2023 hätten Grundstücksbesitzer hierfür die neue Grundsteuer-Erklärung abgeben müssen. Bundesweit fehlen allerdings noch Millionen von Grundsteuer-Erklärungen. Bayern kündigte am Dienstag an, die Frist um drei weitere Monate, zu verlängern.