Am 16.11.2023 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nichtig ist. Die Entscheidung im Zusammenhang mit dem Klimafonds hat erhebliche Unruhe ausgelöst. Zwar zeigt sich zunächst keine unmittelbare Auswirkung auf bereits zugesagte Mittel für Klimaschutzmaßnahmen und Heizungsumbauten, jedoch sind längerfristige Konsequenzen durchaus zu erwarten. Infolgedessen fordern Verbände und Ökonomen die Aussetzung der Schuldenbremse. Das Gericht urteilte, dass nicht genutzte Kredit-Ermächtigungen in Höhe von etwa 60 Milliarden Euro, die zur Bewältigung der durch die Coronavirus-Pandemie verursachten Krise vorgesehen waren, nicht durch die damalige Ampel-Koalition im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021 in den Klimafonds verschoben werden durften. Der Klimafonds finanziert eine Vielzahl von Förderprogrammen, darunter auch solche für den Heizungstausch. Wirtschaftsminister Robert Habeck versicherte, dass alle bestehenden Verpflichtungen eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die geplanten Förderungen im Rahmen des neuen Heizungsgesetzes. Neue Ausgaben sind jedoch erst möglich, wenn der Finanzplan des neuen Klima-Investitionsfonds (KTF) erstellt wurde.