Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Bundestag zur Baulandmobilisierung gab es nun doch eine erneute Wende. Der Gesetzesentwurf sah zunächst ein Umwandlungsverbot für Mietwohnungen vor. Dieses Umwandlungsverbot war zunächst in dem Entwurf zur Baulandmobilisierung als §250 Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt worden.
Nach dem Umwandlungsverbot sollen die jeweiligen Landesregierungen für bis zu fünf Jahre Wohngebiete bestimmen, in welchen eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen jeweils vorab behördlich genehmigt werden muss.