Wir sind seit über 20 Jahren Immobilienmakler für Gewerbeimmobilien in München. Wir vermieten Büros, Arztpraxen, Gewerbeflächen für den Einzelhandel und sonstige gewerblich genutzte Räumlichkeiten.
Wer in München eine Gewerbeimmobilie vermieten möchte steht vor einer komplexen Herausforderung. An dem Vermietprozess einer gewerblich genutzten Immobilie stecken meist hohe Finanzelle Summen und anders als bei der Vermietung von privat genutzten Wohnungen hat der Mieter einer Gewerbeimmobilie meist ganz konkrete Vorstellungen an die zu erfüllenden Anforderungen des Gebäudes. Kann die Bürofläche unterteilt werden? Wie ist die Verkehrsanbindung? Kann der Betrieb baurechtlich an diesem Standort bestehen? Welche Laufzeit ist für den Mietvertrag zu wählen? Das sind Fragen welche sich potentielle Mieter stellen, wenn sie auf der Suche nach einem geeigneten Objekt für Ihr Unternehmen sind.Wir beraten Sie bei der Auswahl und betreuen Ihren neuen Mieter oder Käufer bei allen Schritten bis
zur Vertragsunterzeichnung.
Unter einer Gewerbeimmobilie versteht man Gewerbeflächen und Räume, welche Überwiegend zum Zwecke der Ausübung einer gewerblichen Tätigung verwendet werden. Hierunter fallen zum Beispiel Bürogebäude,Arztpraxen, Einzelhandelsgeschäfte aber auch Hotels und größere Industriegrundstücke.
Bei der Vermietung einer Gewerbeimmobilie geht es darum, das Objekt zum richtigen Mieter zu bringen. Bei Gewerbeimmobilien ist es von enormer Wichtigkeit auf die konkreten Bedürfnisse des Mieters einzugehen. Benötigt dieser eine Lage in der Innenstadt an einer frequentierten Straße wie zum Beispiel im Einzelhandel? Oder ist aufgrund des Betriebs baurechtlich eine Lage im Außenbereich notwendig? Wie sieht es mit der richtigen Aufteilung der Räume aus und können diese gegebenenfalls erweitert werden? Nur wer die Gegebenheiten, Vorteile und Details der Immobilie kennt, kann eine Gewerbeimmobilie effizient und zielführend an den richtigen Mieter vermitteln.
Auch ist eine Bonitätsprüfung der potentiellen Mieter von erhöhter Bedeutung. Gerade bei Mietverträgen über Gewerbeimmobilien wird oftmals eine fixe Laufzeit vereinbart, und es kann nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden.
Besonders problematisch sind Fälle, in denen ein Umbau der vermieteten Immobilie durch den Mieter stattfindet. Beispielsweise um die Gegebenheiten an die Anforderungen des Mieters anzupassen. Das kann zum Beispiel der Einbau von neuen Leichtbauwänden oder auch in größeren Gebäuden die Netzwerk- und Elektroinstallation sein. In solchen Fällen muss im Vorfeld vertraglich genau geklärt werden wer die Kosten trägt, und was bei Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Umbau passiert. Hierbei Unterstützen wir Sie gerne mit unserer Langjährigen Erfahrung.
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